Asbestentsorgung
Die Firma de Graaff löst Ihr Asbestproblem fachgerecht
Die Firma de Graaff ist als alteingesessenes Familien-Bauunternehmen seit nunmehr fast 70 Jahren (1953) in dritter Generation, im Bereich der Bauwerkserhaltung tätig.
Wir sanieren fachgerecht und nachhaltig mit entsprechend im deutschen Bauhandwerk aus- und fortgebildeten Fachkräften und Ingenieuren.
Die Firma de Graaff ist ein gemäß TRGS 519 geschulter und zugelassener Fachbetrieb für die Asbestsanierung, gemäß der nachfolgenden Zertifikate:
- Asbestsanierung gemäß TRGS 519 (sogen. „großer Asbestschein")
- Entsprechend fachgeschultes und zertifiziertes Personal gemäß TRGS 519, Anlage 3 „Erwerb der Sachkunde für Abbruch und Sanierung von Asbestprodukten" über die BZB-Akademie des deutschen Handwerks.
Asbest – Ein gefährliches Wundermittel
Asbest ist ein Sammelbegriff für einen natürlich vorkommenden, mineralischen, faserförmigen Rohstoff aus kristallisierten Silikat-Mineralien, der bereits seit fast 4000 Jahren aufgrund seiner für den Bau hervorragenden Eigenschaften genutzt wurde. Die Hauptfundorte und Lagerstätten befinden sich in der ehem. UdSSR, Kanada und Südafrika.
Asbesthaltige Materialien besitzen, je nach Konzentration im Baustoff, feuerhemmende bis brandschützende Eigenschaften und finden sich deshalb bevorzugt in alten Brandschutzisolierungen an Rohrleitungen und Verkabelungen, sowie sonstigen im Brandschutz relevanten Bauteilen wieder.
Aber auch aufgrund seiner guten Bindefähigkeit zu anderen Stoffen und der Verbesserung von Zug- und Rissfestigkeiten in Baustoffen, wie Bodenbeläge, Kleber, Putze und Spachtelmassen, fand Asbest ein sehr großes und breites Einsatzspektrum am Bau.
Seine Hochzeit fand der Einsatz von Asbest im Bau in den 1960er bis 1970er Jahre, aber auch noch danach, an und in allen Gebäudetypen wie, Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser, Büro- und Geschäftsgebäude, Schulen, etc. Es wird geschätzt, dass deutschlandweit im Zeitraum zwischen 1950 und 1985 circa 4,4 Mio. Tonnen (!) Asbest verarbeitet wurden.
Seit 1993 gilt in Deutschland ein allgemeines Asbest-Verbot, ein EU weites Asbestverbot besteht erst seit dem Jahr 2005. Dieses verbietet die Herstellung und Verwendung von asbesthaltigen Produkten.
Die EU-Kommission hat das ambitionierte Ziel für ein asbestfreies Europa im Jahr 2032 gesetzt.
Besondere Anforderungen bei Arbeiten mit Asbest
Bei Arbeiten, bzw. Umgang mit Asbest müssen diese grundsätzlich und ohne Ausnahme, vorab bei der zuständigen Bezirksregierung vom beauftragten/ausführenden und fachkundigen Unternehmen angezeigt werden.
Aufgrund der hochgradig, gesundheitsgefährdenden Eigenschaften von Asbest, die oft erst nach langen Zeiträumen von 20-30 Jahren zu den meist tödlich verlaufenden Krankheiten wie Lungenkrebs und Asbestose führen - allein für das Jahr 2018 meldeten die Berufsgenossenschaften mehr als 1.500 Tote infolge von Asbesterkrankung (Tagesschau vom 16.01.2020) - sind besondere und strenge Schutzmaßnahmen im Umgang mit Asbest erforderlich und vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.
Diese Regeln sind in der TRGS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) zusammengefasst.